VG Mainz entscheidet...

Veröffentlicht: 18.02.2025

Das ZDF muss den Wahlwerbespot von “Die Partei” nach der Entscheidung des VG Mainz nun doch senden:

[Ein Wahlwerbespot] dürfe von einer Rundfunkanstalt zurückgewiesen werden, wenn der Wahlwerbespot evident gegen (Straf-)Gesetze verstoße und dieser Verstoß schwer wiege. Ein solcher Fall sei […] nicht anzunehmen. Die Sequenz deute eine fiktive Vergewaltigungshandlung […] dar. Für den durchschnittlichen Betrachter sei eindeutig erkennbar, dass es sich um eine satirische Überzeichnung handele.

Ich weiß, was ihr jetzt sagt: “Das ZDF - das sind dann wohl diese überdurchschnittlichen Betrachter”. Genau! Und der Streisand-Effekt schlägt wieder einmal kräftig zu. Wer den Sport also noch nicht gesehen hat, sollte sich die 1:31-Minuten lange Inszenierung durchaus gönnen.